Wie ist der Ablauf des Verkaufs der Grundstücke?
1. Beginn der Erschließung
Die Vergabe der Erschließung ist erfolgt. Die Baumaßnahmen starteten im April 2023.
2. Anmeldung zum Newsletter der WFA
Über unseren Newsletter erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum weiteren Ablauf und zum Bewerbungsverfahren.
3. Informationen zu Vergabeverfahren und Grundstücken
Informationen zu den Vergabeverfahren finden Sie hier.
4. Kostenpflichtige Registierung
5. Zugang zu den Bewerbungsbögen
Nach der Registrierung erhalten Sie Zugang zu den Bewerbungsunterlagen. Die Freischaltung erfolgt segmentweise. Für jedes Segment erhalten Sie separate Zugangsdaten.
6. Ausfüllen des Bewerbungsbogens
Tragen Sie Ihre Daten ein, wählen Sie Ihre Wunschgrundstücke (Ranking) und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
7. Übermittlung an die WFA
Tragen Sie Ihre Daten ein, wählen Sie Ihre Wunschgrundstücke (Ranking) und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
8. Prüfung Ihrer Bewerbung durch die WFA
Die WFA prüft Ihre Unterlagen und vergibt erste Punkte nach dem festgelegten Vergabeverfahren (Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen).
9. Möglichkeit der Überarbeitung
Nach Prüfung können fehlende Unterlagen nachgereicht und Angaben ein letztes Mal angepasst werden.
10. Finalisierung der Bewerbung
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die endgültige Bewertung und das Ranking der Bewerbungen.
11. Grundstücksvergabe
Grundstücke werden nach Punktzahl zugeteilt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Ihr Grundstückswunsch fließt über das eingereichte Ranking in die Zuteilung ein.
12. Optionsvertrag für Finanzierung + Bauunternehmung
Sie erhalten einen Optionsvertrag und haben vier Wochen Zeit, Finanzierung und Bauunternehmen zu organisieren.
13. Notartermin
Nach Abstimmung mit der WFA erfolgt die notarielle Beurkundung des Grundstückskaufs
14. Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen
Die Baustraße und die Erschließung mit der Kanalisation ist seit Anfang 2024 sicher gestellt. Damit kann ein Bauantrag eingereicht werden
15. Baubeginn
Nach Kauf und Baugenehmigung erfolgt der Baubeginn in Absprache mit Ihrem Bauunternehmen.
16. Einzug
Nach Bauabschluss steht dem Einzug in Ihr neues Zuhause nichts mehr im Wege.