Wie sind die Konditionen für den Grundstückskauf?
Alle in der Bewerbung vorgenommenen Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien werden später Bestandteil des notariellen Kaufvertrags mit der WFA und müssen bei der Bebauung des Grundstücks umgesetzt werden. Bei Nichteinhaltung wird eine Vertragsstrafe gemäß dem im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen zu zahlen sein.
Zusätzlich gibt es eine Bauverpflichtung, damit die Grundstücke auch zeitnah bebaut werden und der angedachte Wohnraum auch geschaffen wird. Hierzu zählen auch Vorgaben zur Finalisierung der Außenanlagen.
Darüber hinaus wird auch gefordert, dass die Käufer ihren Erstwohnsitz an diesem Standort nehmen und den Wohnraum für 10 Jahre selber nutzen werden.
Eine Belastung des Grundstücks, zur Absicherung der Finanzierung wird unter Vorgaben ermöglicht.
Die Grundstückspreise richten sich nach dem Bodenrichtwert, der zur Zeit bei 540 €/ m² liegt.
Häufig gestellte Fragen zum Grundstück und zum Kaufvertrag
Aktuell ist uns nur ein Grundstück mit Leitungsrechten bekannt und das ist die Nr. 130. Evtl. Leitungsrechte werden in den Kaufvertrag geschrieben. (Z.b. Mobilfunkmasten: bei Einfamilienhäusern sind diese aber nicht vorgesehen.)
Die Leitungen für Strom, Internet und Telefon wurden in die Baustraße verlegt. Damit Sie an das Netzwerk angeschlossen werden, müssen Sie sich an die Westnetz (Stromversorger) und an die Telekom (Internet und Telefon) wenden. Die Kosten für die Hausanschlüsse müssen an diese entrichtet werden.
Für die Erstellung des Bauantrags benötigen Sie einen Lageplan, dieser muss von einem Vermesser erstellt werden.
Die Grundstücke sind für das Liegenschaftskataster final Vermessen worden und uns liegt damit die amtliche Größe vor. Dieser Satz ist ein „Standard Satz“ im Kaufvertrag.
Die Grundstücke sind final Vermessen worden. Die Kosten für Sie liegen bei ca. 10€ netto pro m² und werden von uns in Rechnung gestellt.
- ca. 200 € Netto pro laufender Meter für jeweils Schmutz und Regenwasserkanal als Hausanschluss auf Ihr Grundstück, wird von uns in Rechnung gestellt.
- Notarkosten
- Zusätzlich natürlich noch die Grunderwerbssteuer, etc.
Dies ist eine Standartformel in Kaufverträgen da wir zum Zeitpunkt des Kaufs keine genaue Kenntnis haben, was Sie bauen wollen. Die Beurteilung muss dann auch in Abstimmung mit Ihrem Architekten erfolgen. Wir gehen aber davon aus, dass einem „Standardhaus“ nichts im Wege stehen sollte.
Dies bedeutet, dass wenn zum Beispiel der Rohstoff Holz knapp wird, wir die Baufrist selbstverständlich verlängern werden, sofern Sie uns dies rechtzeitig mitteilen und schriftlich begründen.
Mit den Baufertigstellen müssen die im Vertrag geregelten Bedingungen erfüllt sein. Dies bedeutet 24 Monaten nach erteilter Baugenehmigung.
Die WFA erteilt die Erlaubnis zur Vermietung in denjenigen Fällen, in denen der Käufer nicht für die Entscheidung verantwortlich ist, die Immobilie selbst zu nutzen. Wie zum Beispiel eine berufliche Versetzung oder anderen zwingenden Gründen.
Sie gelten nur für die im Vertrag stehenden 10 Jahre.
Auf Wunsch bekommen Sie die beantragten Teilungen der „Altgrundstücke“. Der Notar hat uns die Auskunft gegeben, dass die Grundstücke in diesem Bereich des „Buschkauler Feldes“ unbelastet in das neue Grundbuch übertragen werden.
Sie müssen in dem Muster nichts selber ausfüllen. Wir schicken den Datenerfassungsbogen, sobald er uns von Ihnen vorliegt, zum Notar und er wird den Kaufvertrag vorbereiten
Sobald der Datenerfassungsbogen uns zugesendet wurde, senden wir diesen an das Notariat Baumann und Fetsch, die den Kaufvertrag mit Ihren Angaben vorbereiten. Dies dauert ca. ein bis drei Wochen. Sie erhalten den Entwurf des Kaufvertrages zusammen mit einem Terminvorschlag vom Notariat, der frühestens 2 Wochen nach Erhalt des Entwurfs stattfindet kann.