Gewerbegebiet Alfter Nord
Optimale Bedingungen für hochwertige Produktion, spannende Innovationen und erfolgreiches Wachstum.
Wenn Sie sich für ein Gewerbegrundstück interessieren, füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen aus:
Optimale Bedingungen für hochwertige Produktion, spannende Innovationen und erfolgreiches Wachstum.
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Die Wirtschaftsförderung Alfter GmbH (WFA) entwickelt derzeit das Gewerbegebiet Alfter-Nord. Als Standort, an dem Tradition und Innovation aufeinandertreffen, bietet die Gemeinde Alfter Unternehmen hervorragende Voraussetzungen für Wachstum und Erfolg.
Das Gewerbegebiet Alfter-Nord ist eine vielversprechende Option für Unternehmen, die von attraktiven Konditionen und einer günstigen Lage profitieren möchten. Alfter überzeugt durch seine Lage zwischen Bonn und Köln, bietet eine hohe Lebensqualität und ist hervorragend an die Bundesautobahn A555 angebunden.
Die Gemeinde Alfter legt großen Wert auf die Förderung von Neuansiedlungen und schafft in diesem neuen Gewerbegebiet attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen jeder Größe. Sowohl bereits ansässige Firmen als auch neue Betriebe finden hier ausgezeichnete Entwicklungsperspektiven.
Nach einem erfolgreichen europaweiten Ausschreibungsverfahren erhielt die STRABAG AG den Zuschlag für die Erschließungsarbeiten. Diese haben im Februar 2025 begonnen und sollen voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein.
Nutzungsart: GE – Gewerbegebiet
Plangebiet: ca. 480.000 m²
Bauflächen: ca. 300.000 m²
Grünflächen: ca. 135.000 m²
Verkehrsflächen und sonstige Flächen: ca. 45.000 m²
Grundstücksgrößen: ab ca. 1.300 m² bis ca. 60.000 m²
Nutzungsprofil: Produktion (nicht störend), Handwerk, Montage, Dienstleistung, Handel
Geographische Lage: Region Köln/Bonn. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die Stadt Bonn und an Bornheim
ÖPNV: Bornheim-Roisdorf Bf Linien RB 26, RB 48, Stadtbahn-Linie 18 (Vorgebirgsbahn, Haltestelle Roisdorf-West); Stadtbahn Linie 16 (Rheinuferbahn, Haltestelle Hersel) sowie Stadtbus Linie 818, 626, 635
Autobahnanschluss: Autobahn A 555 Köln – Bonn, Anschlussstelle Bornheim (Rheinland)
Flughafen: Konrad-Adenauer-Flughafen Köln/Bonn
Rheinhäfen: Köln-Godorf/ Wesseling und Bonn-Graurheindorf
Schienengüterverkehr: DB Güterbahnhof Roisdorf, Industriestammgleis Güterbahnhof Köln-Eifeltor
Die Gemeinde Alfter, die Bundesstadt Bonn und Bornheim haben sich dazu entschieden, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gemeinschaftlich die Entwicklung als Gewerbestandort voran zu treiben. Hierfür wurde eine Interkommunale Arbeitsgemeinschaft für das Gewerbegebiet Alfter Nord gegründet.
Zu den Aufgaben der kommunalen ARGE Gewerbegebiet Alfter Nord zählen insbesondere:
Die ARGE entwickelt zu oben genannten Aufgabengebieten Anregungen und Empfehlungen; sie fasst keine bindenden Beschlüsse. Die Zuständigkeit der Organe der einzelnen Mitglieder bleibt unberührt. Die Kommunen sehen in der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Flächenentwicklung und -vermarktung den richtigen Ansatz, die immer knapper werdende Ressource von Gewerbeflächen regional anzubieten.
Das städtebauliche Konzept dient als gestalterische und funktionale Vorlage für die Entwicklung des Gewerbegebiets. Es zeigt auf, wie die bauliche Struktur angeordnet sein könnte und wo sich Freiflächen bzw. Grünflächen befinden. Die Parzellierung der Grundstücke ist noch flexibel und kann an individuelle Anforderungen angepasst werden.
Der Bebauungsplan regelt die baurechtlichen Rahmenbedingung für das Gewerbegebiet Alfter Nord. Der Bebauungsplan legt hierbei wichtige Maße der baulichen Nutzung fest. Auf Basis dieser Rahmenbedingungen kann dann für die Ansiedlung eines Betriebes ein Bauantrag eingereicht werden. Im Falle von Alfter Nord ist eich eine Gestaltungssatzung erstellt worden, die weitere Rahmenbedingungen für die bauliche Gestaltung vorgeben.
Die Gestaltungssatzung für das Gewerbegebiet Alfter Nord, Teilbereich II, verfolgt ein klares Ziel: Das Gebiet soll architektonisch ansprechend gestaltet und nachhaltig attraktiv bleiben. Sie gibt verbindliche Richtlinien vor, damit sich das Gewerbegebiet positiv von anderen abhebt und ein angenehmes Umfeld für alle entsteht. In der Satzung sind Regelungen zur Gestaltung von Fassaden, Freiflächen, Außenanlagen und Zäunen festgelegt. Ebenso werden Größe und Gestaltung von Werbeanlagen geregelt.
Welche Vorteile bietet sie den Unternehmen, Investoren und Eigentümern im Gewerbegebiet?
Zusammengefasst bietet Die Gestaltungssatzung den Nutzern des Gewerbegebiets Sicherheit, Qualität und langfristige Vorteile – sowohl ökonomisch als auch ökologisch. Diese Faktoren tragen wesentlich zur Attraktivität und Nachhaltigkeit des Gewerbegebiets bei.
Der Rat der Gemeinde Alfter hat den Bebauungsplan „Alfter Nord“ am 25. Juni 2024 beschlossen. Rechtskräftig wurde der Plan am 26. August 2024.
Die rechtsverbindlichen Unterlagen sowie die in der Ratssitzung verabschiedeten Pläne stehen Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Alfter zur Verfügung.
Für das Baugebiet „Alfter Nord“ wurde eine Gestaltungssatzung erlassen, die verbindliche Vorgaben zur architektonischen und gestalterischen Ausführung der Bauvorhaben enthält. Ziel der Satzung ist es, ein harmonisches und hochwertiges Ortsbild zu gewährleisten. Alle Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Alfter.