Gewerbegebiet Alfter Nord

Optimale Bedingungen für hochwertige Produktion, spannende Innovationen und erfolgreiches Wachstum.

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Informationen über das Gewerbegebiet Alfter-Nord

Die Wirtschaftsförderung Alfter GmbH (WFA) entwickelt derzeit das Gewerbegebiet Alfter-Nord. Als Standort, an dem Tradition und Innovation aufeinandertreffen, bietet die Gemeinde Alfter Unternehmen hervorragende Voraussetzungen für Wachstum und Erfolg.

Das Gewerbegebiet Alfter-Nord ist eine vielversprechende Option für Unternehmen, die von attraktiven Konditionen und einer günstigen Lage profitieren möchten. Alfter überzeugt durch seine Lage zwischen Bonn und Köln, bietet eine hohe Lebensqualität und ist hervorragend an die Bundesautobahn A555 angebunden.

Die Gemeinde Alfter legt großen Wert auf die Förderung von Neuansiedlungen und schafft in diesem neuen Gewerbegebiet attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen jeder Größe. Sowohl bereits ansässige Firmen als auch neue Betriebe finden hier ausgezeichnete Entwicklungsperspektiven.

Nach einem erfolgreichen europaweiten Ausschreibungsverfahren erhielt die STRABAG AG den Zuschlag für die Erschließungsarbeiten. Diese haben im Februar 2025 begonnen und sollen voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein.

Kennzahlen zu Alfter-Nord

Nutzungsart: GE – Gewerbegebiet
Plangebiet: ca. 480.000 m²
Bauflächen: ca. 300.000 m²
Grünflächen: ca. 135.000 m²
Verkehrsflächen und sonstige Flächen: ca. 45.000 m²
Grundstücksgrößen: ab ca. 1.300 m² bis ca. 60.000 m²
Nutzungsprofil: Produktion (nicht störend), Handwerk, Montage, Dienstleistung, Handel
Geographische Lage: Region Köln/Bonn. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die Stadt Bonn und an Bornheim
ÖPNV: Bornheim-Roisdorf Bf Linien RB 26, RB 48, Stadtbahn-Linie 18 (Vorgebirgsbahn, Haltestelle Roisdorf-West); Stadtbahn Linie 16 (Rheinuferbahn, Haltestelle Hersel) sowie Stadtbus Linie 818, 626, 635
Autobahnanschluss: Autobahn A 555 Köln – Bonn, Anschlussstelle Bornheim (Rheinland)
Flughafen: Konrad-Adenauer-Flughafen Köln/Bonn
Rheinhäfen: Köln-Godorf/ Wesseling und Bonn-Graurheindorf
Schienengüterverkehr: DB Güterbahnhof Roisdorf, Industriestammgleis Güterbahnhof Köln-Eifeltor

Die Gemeinde Alfter, die Bundesstadt Bonn und Bornheim  haben sich dazu entschieden, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gemeinschaftlich die Entwicklung als Gewerbestandort voran zu treiben. Hierfür wurde eine Interkommunale Arbeitsgemeinschaft für das Gewerbegebiet Alfter Nord gegründet.

Zu den Aufgaben der kommunalen ARGE Gewerbegebiet Alfter Nord zählen insbesondere:

  1. Erarbeitung einer gemeinsamen, attraktiven Nutzungs- und Vermarktungsstrategie
  2. Abstimmung und Mitsprache bei der Vermarktung der Gewerbeflächen
  3. Partnerschaftliche Förderung von Unternehmen
  4. Frühzeitige Information bei Verlagerungstendenzen von Bestandsunternehmen
  5. Entwicklung von Regeln und Prozessautomatismen bei Verlagerungstendenzen von Unternehmen
  6. Gemeinsame Erarbeitung von Kommunalgrenzen überschreitenden Entwicklungsbausteinen (Artenschutz, Freiraumentwicklung, Verkehr u.a.)

Die ARGE entwickelt zu oben genannten Aufgabengebieten Anregungen und Empfehlungen; sie fasst keine bindenden Beschlüsse. Die Zuständigkeit der Organe der einzelnen Mitglieder bleibt unberührt. Die Kommunen sehen in der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Flächenentwicklung und -vermarktung den richtigen Ansatz, die immer knapper werdende Ressource von Gewerbeflächen regional anzubieten.

Städtebauliches Konzept Alfter Nord

Städtebauliches Konzept von Ulrich Hartung GmbH

Das städtebauliche Konzept dient als gestalterische und funktionale Vorlage für die Entwicklung des Gewerbegebiets. Es zeigt auf, wie die bauliche Struktur angeordnet sein könnte und wo sich Freiflächen bzw. Grünflächen befinden. Die Parzellierung der Grundstücke ist noch flexibel und kann  an individuelle Anforderungen angepasst werden.

Bebauungsplan und Gestaltungssatzung

Der Bebauungsplan regelt die baurechtlichen Rahmenbedingung für das Gewerbegebiet Alfter Nord. Der Bebauungsplan legt hierbei wichtige Maße der baulichen Nutzung fest. Auf Basis dieser Rahmenbedingungen kann dann für die Ansiedlung eines Betriebes ein Bauantrag eingereicht werden. Im Falle von Alfter Nord ist eich eine Gestaltungssatzung erstellt worden, die weitere Rahmenbedingungen für die bauliche Gestaltung vorgeben.

Warum eine Gestaltungssatzung?

Die Gestaltungssatzung für das Gewerbegebiet Alfter Nord, Teilbereich II, verfolgt ein klares Ziel: Das Gebiet soll architektonisch ansprechend gestaltet und nachhaltig attraktiv bleiben. Sie gibt verbindliche Richtlinien vor, damit sich das Gewerbegebiet positiv von anderen abhebt und ein angenehmes Umfeld für alle entsteht. In der Satzung sind Regelungen zur Gestaltung von Fassaden, Freiflächen, Außenanlagen und Zäunen festgelegt. Ebenso werden Größe und Gestaltung von Werbeanlagen geregelt.

Welche Vorteile bietet sie den Unternehmen, Investoren und Eigentümern im Gewerbegebiet?

  1. Attraktivität und Image: Ein gut gestaltetes Gewerbegebiet zieht Kunden, Geschäftspartner und potenzielle Mitarbeiter an. Es stärkt das positive Image der ansässigen Unternehmen und verbessert das Geschäftsumfeld.
  2. Werterhaltung und -steigerung: Eine einheitliche, hochwertige Gestaltung trägt zur Werterhaltung und langfristigen Wertsteigerung der Immobilien bei. Dies schützt die Investitionen der Unternehmen und unterstützt eine nachhaltige Entwicklung des Gebiets.
  3. Wettbewerbsvorteil: Unternehmen in einem ästhetisch ansprechenden und funktional gestalteten Gebiet heben sich von der Konkurrenz ab. Ein solches Umfeld vermittelt Professionalität und Seriosität.
  4. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte: Die ökologischen Anforderungen, insbesondere bei Grünflächen und Fassadenmaterialien, fördern nachhaltiges Wirtschaften und können langfristig zu Kosteneinsparungen führen.
  5. Rechtssicherheit und Planbarkeit: Die Satzung bietet klare und verbindliche Vorgaben für die Material- und Farbgestaltung, sowie für Freiflächen, Außenanlagen und Werbeanlagen. Dies schafft eine verlässliche Planungsgrundlage für alle Beteiligten.
  6. Vermeidung von Konflikten: Klare Regelungen verhindern potenzielle Konflikte zwischen den Nutzern des Gewerbegebiets. So können Bauvorhaben und Werbeanlagen ohne nachträgliche Streitigkeiten umgesetzt werden.

Zusammengefasst bietet Die Gestaltungssatzung den Nutzern des Gewerbegebiets Sicherheit, Qualität und langfristige Vorteile – sowohl ökonomisch als auch ökologisch. Diese Faktoren tragen wesentlich zur Attraktivität und Nachhaltigkeit des Gewerbegebiets bei.

Bebauungsplan Alfter Nord

Der Rat der Gemeinde Alfter hat den Bebauungsplan „Alfter Nord“ am 25. Juni 2024 beschlossen. Rechtskräftig wurde der Plan am 26. August 2024.
Die rechtsverbindlichen Unterlagen sowie die in der Ratssitzung verabschiedeten Pläne stehen Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Alfter zur Verfügung.

Gestaltungssatzung Alfter Nord

Für das Baugebiet „Alfter Nord“ wurde eine Gestaltungssatzung erlassen, die verbindliche Vorgaben zur architektonischen und gestalterischen Ausführung der Bauvorhaben enthält. Ziel der Satzung ist es, ein harmonisches und hochwertiges Ortsbild zu gewährleisten. Alle Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Alfter.

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