Gewerbegebiet Alfter Nord

Optimale Bedingungen für hochwertige Produktion, spannende Innovationen und erfolgreiches Wachstum.

Wenn Sie sich für ein Gewerbegrundstück interessieren, füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen aus:

Informationen über das Gewerbegebiet Alfter-Nord

Die Wirtschaftsförderung Alfter GmbH (WFA) entwickelt derzeit das Gewerbegebiet Alfter-Nord. Als Standort, an dem Tradition und Innovation aufeinandertreffen, bietet die Gemeinde Alfter Unternehmen hervorragende Möglichkeiten für Wachstum und Erfolg. Das Gewerbegebiet Alfter-Nord ist eine vielversprechende Option für Unternehmen, die von ansprechenden Konditionen und einer günstigen Lage profitieren möchten. Alfter zeichnet sich durch die gute Lage zwischen Bonn und Köln aus, bietet hohe Lebensqualität und eine erstklassige Verkehrsanbindung an die Bundesautobahnen A555.

Die Gemeinde legt großen Wert auf die Förderung von Neuansiedlungen und bietet daher in diesem neuen Gewerbegebiet attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen jeglicher Größe. Neben bestehenden Unternehmen haben auch Neuansiedlungen hier herausragende Entwicklungsperspektiven.

Kennzahlen zu Alfter-Nord

Nutzungsart: GE – Gewerbegebiet
Plangebiet: ca. 480.000 m²
Bauflächen: ca. 300.000 m²
Grünflächen: ca. 135.000 m²
Verkehrsflächen und sonstige Flächen: ca. 45.000 m²
Grundstücksgrößen: ab ca. 1.300 m² bis ca. 60.000 m²
Nutzungsprofil: Produktion (nicht störend), Handwerk, Montage, Dienstleistung, Handel
Geographische Lage: Region Köln/Bonn. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die Stadt Bonn und an Bornheim
ÖPNV: Bornheim-Roisdorf Bf Linien RB 26, RB 48, Stadtbahn-Linie 18 (Vorgebirgsbahn, Haltestelle Roisdorf-West); Stadtbahn Linie 16 (Rheinuferbahn, Haltestelle Hersel) sowie Stadtbus Linie 818, 626, 635
Autobahnanschluss: Autobahn A 555 Köln – Bonn, Anschlussstelle Bornheim (Rheinland)
Flughafen: Konrad-Adenauer-Flughafen Köln/Bonn
Rheinhäfen: Köln-Godorf/ Wesseling und Bonn-Graurheindorf
Schienengüterverkehr: DB Güterbahnhof Roisdorf, Industriestammgleis Güterbahnhof Köln-Eifeltor

Die Gemeinde Alfter, die Bundesstadt Bonn und Bornheim  haben sich dazu entschieden, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gemeinschaftlich die Entwicklung als Gewerbestandort voran zu treiben. Hierfür wurde eine Interkommunale Arbeitsgemeinschaft für das Gewerbegebiet Alfter Nord gegründet.

Zu den Aufgaben der kommunalen ARGE Gewerbegebiet Alfter Nord zählen insbesondere:

  1. Erarbeitung einer gemeinsamen, attraktiven Nutzungs- und Vermarktungsstrategie
  2. Abstimmung und Mitsprache bei der Vermarktung der Gewerbeflächen
  3. Partnerschaftliche Förderung von Unternehmen
  4. Frühzeitige Information bei Verlagerungstendenzen von Bestandsunternehmen
  5. Entwicklung von Regeln und Prozessautomatismen bei Verlagerungstendenzen von Unternehmen
  6. Gemeinsame Erarbeitung von Kommunalgrenzen überschreitenden Entwicklungsbausteinen (Artenschutz, Freiraumentwicklung, Verkehr u.a.)

Die ARGE entwickelt zu oben genannten Aufgabengebieten Anregungen und Empfehlungen; sie fasst keine bindenden Beschlüsse. Die Zuständigkeit der Organe der einzelnen Mitglieder bleibt unberührt. Die Kommunen sehen in der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Flächenentwicklung und -vermarktung den richtigen Ansatz, die immer knapper werdende Ressource von Gewerbeflächen regional anzubieten.

Städtebauliches Konzept Alfter Nord

Städtebauliches Konzept von Ulrich Hartung GmbH

Bebauungsplan und Gestaltungssatzung

Der Bebauungsplan regelt die baurechtlichen Rahmenbedingung für das Gewerbegebiet Alfter Nord. Der Bebauungsplan legt hierbei wichtige Maße der baulichen Nutzung fest. Auf Basis dieser Rahmenbedingungen kann dann für die Ansiedlung eines Betriebes ein Bauantrag eingereicht werden. Im Falle von Alfter Nord ist eich eine Gestaltungssatzung erstellt worden, die weitere Rahmenbedingungen für die bauliche Gestaltung vorgeben.

Warum eine Gestaltungssatzung?

Die Gestaltungssatzung für das Gewerbegebiet Alfter Nord, Teilbereich II, verfolgt ein klares Ziel: Das Gebiet soll architektonisch ansprechend gestaltet und nachhaltig attraktiv bleiben. Sie gibt verbindliche Richtlinien vor, damit sich das Gewerbegebiet positiv von anderen abhebt und ein angenehmes Umfeld für alle entsteht. In der Satzung sind Regelungen zur Gestaltung von Fassaden, Freiflächen, Außenanlagen und Zäunen festgelegt. Ebenso werden Größe und Gestaltung von Werbeanlagen geregelt.

Welche Vorteile bietet sie den Unternehmen, Investoren und Eigentümern im Gewerbegebiet?

  1. Attraktivität und Image: Ein gut gestaltetes Gewerbegebiet zieht Kunden, Geschäftspartner und potenzielle Mitarbeiter an. Es stärkt das positive Image der ansässigen Unternehmen und verbessert das Geschäftsumfeld.
  2. Werterhaltung und -steigerung: Eine einheitliche, hochwertige Gestaltung trägt zur Werterhaltung und langfristigen Wertsteigerung der Immobilien bei. Dies schützt die Investitionen der Unternehmen und unterstützt eine nachhaltige Entwicklung des Gebiets.
  3. Wettbewerbsvorteil: Unternehmen in einem ästhetisch ansprechenden und funktional gestalteten Gebiet heben sich von der Konkurrenz ab. Ein solches Umfeld vermittelt Professionalität und Seriosität.
  4. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte: Die ökologischen Anforderungen, insbesondere bei Grünflächen und Fassadenmaterialien, fördern nachhaltiges Wirtschaften und können langfristig zu Kosteneinsparungen führen.
  5. Rechtssicherheit und Planbarkeit: Die Satzung bietet klare und verbindliche Vorgaben für die Material- und Farbgestaltung, sowie für Freiflächen, Außenanlagen und Werbeanlagen. Dies schafft eine verlässliche Planungsgrundlage für alle Beteiligten.
  6. Vermeidung von Konflikten: Klare Regelungen verhindern potenzielle Konflikte zwischen den Nutzern des Gewerbegebiets. So können Bauvorhaben und Werbeanlagen ohne nachträgliche Streitigkeiten umgesetzt werden.

Zusammengefasst bietet Die Gestaltungssatzung den Nutzern des Gewerbegebiets Sicherheit, Qualität und langfristige Vorteile – sowohl ökonomisch als auch ökologisch. Diese Faktoren tragen wesentlich zur Attraktivität und Nachhaltigkeit des Gewerbegebiets bei.

Wenn Sie ein Gewerbegrundstück erwerben möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung und bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei allen Formalitäten.

Der Rat der Gemeinde Alfter hat den Baubaungsplan von Alfter Nord am 25.06.2024 beschlossen, und der B-Plan hat am 26.08.2024 rechtskraft erhalten. Die rechtsgültigen Pläne finden sie auch auf der  Internetseite der Gemeinde Alfter . Hier finden Sie die Pläne die zur Ratssitzung beschlossen wurden.

Die Planungen für die Erschließung  für das Gewerbegebiet Alfter-Nord sind in vollem Gange und die WFA wird in Kürze die Ausschreibung durchführen.

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