Informationen für die Käufer
Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesen Unterlagen sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bitte informieren Sie Ihre Bauunternehmen über diesen Sachverhalt
Der Buschkauler Weg ist als Zuwegung zu den Baustellen nicht geeignet. Diese Straße ist ausschließlich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und aufgrund ihrer Breite für Baufahrzeuge ungeeignet.
Wir bitten Sie daher eindringlich, Ihre Bauunternehmen darauf hinzuweisen, dass der Baustellenverkehr ausschließlich über die Ramelshovener Straße erfolgen darf. Diese Regelung wurde mit dem Ordnungsamt und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Zusätzlich haben Baufahrzeuge bereits Schäden an den Straßenrändern verursacht. Diese Bereiche sind mit Wulsten versehen, um das Abwasser ordnungsgemäß in die Kanalschächte zu leiten. Die entstandenen Schäden müssen, auch in Ihrem eigenen Interesse, behoben werden. Diese Mängel wurden bei der Abnahme entsprechend dokumentiert.
Bebauungsplan und Baurecht
Informieren Sie sich stets über den aktuellen und beschlossenen Bebauungsplan für das Buschkauler Feld. Diesen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Alfter.
Bitte beachten Sie, dass der Rat der Gemeinde Alfter auch eine Stellplatzsatzung für das Buschkauler Feld in seiner Sitzung vom 30.März 2023 beschlossen hat.
- Stellplatzsatzung der Gemeinde Alfter zum Bebauungsplan Nr.093 Buschkauler Feld (Bereich 5 – Bauen und Umwelt)
Für die Gründungsbeurteilung wird für die Käufer in der Regel noch eine Geologische Untersuchung sinnvoller Weise notwendig werden. Im Rahmen der Erstellung unterschiedlicher Gutachten ist eine generelle Gründungsbeurteilung von der WFA beauftragt worden. Diese gibt Ihrem Bauunternehmen in der Regel schon einen ersten Einblick die Bewertung des Baugrundes. Eine konkrete Beurteilung ihrer Parzelle kann dieses Gutachten aber nicht ersetzen.
Im Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer, sich gegen Rückstau von Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) aus der öffentlichen Abwasseranlage in sein angeschlossenes Grundstück durch geeignete und den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Ausführung durch eine Fachfirma) gemäß § 12 Abs. 7 der Satzung der Gemeinde Alfter über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – zu schützen.
Zisternen im Buschkauler Feld
„Eine Rohrdrossel mit einem maximalen Ablauf von 2 l/s und der Überlauf sind so anzuordnen, dass mindestens 20 % des nach Satz 2 geforderten Volumens als Zwischenspeicher mit gedrosseltem Ablauf zur Verfügung stehen.“
Mit Zwischenspeicher (20%) ist das Volumen der Zisterne gemeint, das immer über den gedrosselten Ablauf leer laufen soll. 80% des Volumens kann dann z.B. zur Gartenbewässerung genutzt werden.
Planunterlagen der Straße
Wir weisen darauf hin, dass die geplanten Höhen geringfügig – bis zum Dezimeterbereich – abweichen können. Wir empfehlen daher mit Einfriedungsarbeiten sowie Anlegen der Einfahrten etc. bis zum Straßenendausbau in einer Grundstückstiefe von ca. 1,00 m zu warten. Die Wirtschaftsförderung Alfter haftet nicht für spätere Angleichungsarbeiten.
Ausbauplanung der Straßen mit Höhenangaben
Informationen zum Kanal und Wasseranschluss:
Der so genannte Hausanschluß vom Hauptkanal bis auf Ihr Grundstück ist schon gelegt worden. Bei Rückfragen halten Sie bitte ihre Parzellen- und Baufeldnummer parat.:
Bestandspläne Hausanschlüsse Kanal:
Fischer, Helen: Helen.Fischer@e-regio.de
Sie müssen bei der E-Regio den Anschluß allerdings nochmal beantragen. Dies machen Sie bitte über folgende Seite
Tel. 02251 708-7380 (Mo.-Fr. 8-16 Uhr)
netzanschluss@e-regio.de
Stromversorgung
Sowohl Baustrom, als auch die endgültigen Anschlüsse werden über die Homepage der Westnetz GmbH beantragt.
- Auf der Homepage kann man im Verlauf einen Haken bei Baustrom setzen.
- Eine Beantragung über Gemarkung und Flurstück ist ebenso möglich, falls die Adresse nicht aufgeführt ist.
Einen Ansprechpartner finden Sie unter folgende Nummer: 0800 93786389
https://www.westnetz.de/de/bauen/ihr-weg-zum-netzanschluss/netzanschluss-strom.html
Straßennamen
Informationen zur Vermessung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Entwicklung des Buschkauler Feldes:
Im Zuge der städtebaulichen Planung für das Buschkauler Feld ist eine Neuvermessung der Grundstücke erforderlich geworden. Diese „Neuparzellierung“ sowie die Integration in das Liegenschaftskataster werden im Rahmen des Grundstückskaufs mit den Käufern abgerechnet. Zusätzlich müssen für den Bauantrag in verschiedenen Formen weitere Pläne erstellt werden, die von den Käufern beauftragt werden müssen.
Die relevanten Informationen zu diesen Vermessungs- und Planungsaspekten sind im Flyer „Informationen Vermessung Bauvorhaben NRW“ zusammengefasst, der von dem begleitenden Vermessungsbüro bereitgestellt wurde. Die Auswahl des Vermessungsbüros steht den Käufer:innen selbstverständlich frei.